Mobilitätsticket
Mobilitätsticket Brandenburg
Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg für die Bahnen und Busse soll sozial schwächere Menschen die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erleichtert werden.
Welche Vorteile bietet das Mobilitätsticket?
Das Mobilitätsticket Brandenburg ist eine persönliche Monatskarte, die zu einem ermäßigten Preis ausgegeben wird. Die Kunden sparen bis zu 50 Prozent gegenüber dem Preis einer normalen VBB-Umweltmonatskarte.
Das Mobilitätsticket Brandenburg wird ausschließlich als Monatskarte ausgegeben.
Wo gilt das Mobilitätsticket?
Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt grundsätzlich für alle Bahnen und Busse des VBB im Land Brandenburg. Das Mobilitätsticket Brandenburg kann je nach persönlichem Bedarf für verschiedene Tarifstufen erworben werden – vom Tarif einer kreisfreien Stadt bis zum Tarif für drei Landkreise. Innerhalb des Geltungsbereiches können die Bahnen und Busse innerhalb eines Monats beliebig oft benutzt werden.
Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt nicht für Fahrten nach Berlin.
Wer erhält das Mobilitätsticket?
Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
- Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter (Sozialgesetzbuch XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften
Die Berechtigung wird auf einer sogenannten VBB-Kundenkarte bescheinigt.
Wo bekommt man die Kundenkarte?
Das Mobilitätsticket Brandenburg besteht aus einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild, auf der die Berechtigung bescheinigt wird, und einem Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum.
Die Prüfung der Berechtigung erfolgt bei der jeweiligen Stelle (z. B. Arbeitsagentur, ARGE, Sozialamt), bei der die Leistung bezogen wird. Dort wird die VBB-Kundenkarte ausgegeben.
Die VBB-Kundenkarte ist nur mit einem Lichtbild gültig.
Wo bekommt man den Wertabschnitt?
Der Wertabschnitt wird von den Verkehrsunternehmen in den Verkaufstellen oder den Verkehrsmitteln verkauft. Verkaufsstellen sind die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen. Das Mobilitätsticket ist personengebunden und nicht übertragbar.
Welche Zusatzleistungen bietet das Mobilitätsticket?
Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg können Kinder unter 6 Jahre, ein Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein gesonderter Einzelfahrausweis Fahrrad erforderlich. Die Mitnahme von weiteren Personen ist ausgeschlossen.